Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 234/90   

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OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1991,4191)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.1991 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1991,4191)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 1991 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1991,4191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 9 O 679/89
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 234/90

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 426
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10

    Grundsätze der Unternehmensbewertung bei einer verdeckten Sacheinlage

    a) Mit Rücksicht auf die der Differenzhaftung zukommende Kapitalsicherungsfunktion (Großkommentar zum GmbHG/Ulmer, § 9 Rn 14) werden allerdings vor allem für die Rechtslage bei der GmbH Beweiserleichterungen bis hin zu einer vollständigen Umkehr der Beweislast zumindest in besonders gelagerten Ausnahmefällen wie der Vorlage von unzureichenden oder falschen Wertnachweisen durch den einlegenden Gesellschafter für möglich gehalten (OLG München, GmbHR 1994, 712), teilweise auch darüber hinausgehend immer dann, wenn die Gesellschaft Umstände vorträgt und beweist, aus denen sich zumindest der Verdacht einer Überbewertung ergibt; in derartigen Fällen sei es gegebenenfalls die Sache des Gesellschafters die an der Vollwertigkeit der Sacheinlage bestehenden Zweifel auszuräumen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 426, 427; OLG Naumburg GmbHR 1998, 385 ff. = juris Rn 66 f.; Großkommentar zum GmbHG/Ulmer, § 9 Rn 14).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 21/04

    GmbH: Umwandlung einer bei der Gründung übernommenen Bareinlage in eine

    Dann aber hat er - die Richtigkeit der Feststellungen unterstellt - den objektiven Wiederbeschaffungswert der hier zum Anlagevermögen gehörenden Maschinen angesetzt, wie er in einer Bilanz mit den Anschaffungskosten anzusetzen ist (§ 255 Absatz 1 HGB) und bei der Bewertung einer Sacheinlage im Rahmen einer Kapitalerhöhung bzw. Sachgründung zugrunde zu legen wäre (vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1992, 112, 113; OLG München GmbHR 1994, 712; OLG Köln GmbHR 1998, 42, 43; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 5 Rn. 33; Michalski/Zeidler, GmbHG, 2000, § 5 Rn. 188).
  • OLG Naumburg, 23.01.1997 - 7 U 89/96
    OLG Düsseldorf, WM 1991 S. 1669 (1671); Hachenburg/Ulmer , GmbHG, 8. Aufl., § 9 Rdn. 14.
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 16 U 265/91
    Das folgt schon aus dem allgemeinen Grundsatz, wonach der Anspruchsteller/Kläger die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs darzulegen und im Streitfall zu beweisen hat, und entspricht auch der überwiegenden Auffassung zur Verteilung der Beweislast bei der Geltendmachung der Haftung nach § 9 GmbHG (vgl. z. B. Lutter/Hommelhoff, am angegebenen Ort, § 9 , Rdnr. 8; Rowedder/Rittner, GmbHG , § 9 , Rdnr. 9; Bartl/Henkes/Schlarb, GmbHG , § 9 , Rdnr. 188; zweifelnd im Hinblick auf Ulmer/Hachenburg, GmbHG , 8. Aufl., § 9 , Rdnr. 14: OLG Düsseldorf (6. Zivilsenat) in GmbHR 1992, Seite 112, 113).
  • OLG Bremen, 06.05.1997 - 2 U 135/96

    Unterdeckung im Zeitpunkt der Gründung einer GmbH; Vorbelastungsbilanz zum Zwecke

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3748
OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1992,3748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1992 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1992,3748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1992 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1992,3748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC-Archiv

    90-Tage-Rücknahmegarantie - Wettbewerbswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    ZugabeVO § 1 Abs. 1
    Rücknahmegarantie für Standardsoftware

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 53
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 132/87

    Vertrauensgarantie; Werbung mit unbeschränktem Umtausch- oder Rückgaberecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90
    Er hat die Ansicht vertreten, daß die streitgegenständliche Werbung gegen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Mai 1989 »Vertrauensgarantie« (GRUR 1989, 697 ) berufen.

    Ebenso wie die Parteien geht der Senat von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Vorschrift aus, nach deren Inhalt als Zugabe eine von der Hauptware oder Leistung verschiedene, zusätzliche Nebenware oder -leistung zu begreifen ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 697 - Vertrauensgarantie).

    Hinsichtlich eines Umtausch- und Rückgaberechts ist die Qualifizierung als Zugabe dann bejaht worden, wenn - wie das Landgericht auch zutreffend ausführt - dieses als willkürlich und von objektiven Kriterien völlig losgelöst erscheint (BGH GRUR 1989, 697 - Vertrauensgarantie).

    Insoweit ist aber der vorliegende Fall nicht mehr von demjenigen zu unterscheiden, der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes GRUR 1989, 697 - Vertrauensgarantie - war, in dem es um die Einräumung eines Rückgaberechts im Uhren- und Schmuckhandel ging.

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß im Vertrag über die Hauptleistung zugesagte Nebenleistungen als Zugaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ZugabeVO angesehen werden können (vgl. BGH GRUR 1958, 455 (456) Federkernmatratze; GRUR 1975, 553 (555) - Preisgarantie).
  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 8/74

    Preisgarantie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß im Vertrag über die Hauptleistung zugesagte Nebenleistungen als Zugaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ZugabeVO angesehen werden können (vgl. BGH GRUR 1958, 455 (456) Federkernmatratze; GRUR 1975, 553 (555) - Preisgarantie).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
    Die Vereinigten Großen Senate haben durch Beschluß vom 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] - wie folgt erkannt:.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
    Die Klägerin hat weiterhin die Auffassung vertreten, der erkennende Senat sei in der vorliegenden Sache nicht an die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) gebunden; er habe auch für das Geschäftsjahr 1993 von den Anforderungen des § 21 g Abs. 2 GVG auszugehen.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den aus § 21 g Abs. 2 GVG abzuleitenden Anforderungen für die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Senates beim Bundesgerichtshof Stellung genommen.

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 117/92
    Die Kläger sind weiter der Auffassung, der erkennende Senat sei in der vorliegenden Sache nicht an die Entscheidung der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93 - NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) gebunden; er habe auch für das Geschäftsjahr 1992 von den Anforderungen des § 21 g Abs. 2 GVG auszugehen.

    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (VGS 1-4/93 - NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den aus § 21 g Abs. 2 GVG abzuleitenden Anforderungen für die Mitwirkungsgrundsätze eines überbesetzten Senats beim Bundesgerichtshof Stellung genommen.

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1992 - 6 U 234/90] ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.
  • OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97

    Zusage eines uneingeschränkten Umtausch- und Rückgaberechts

    Mit dieser Wertung sieht der Senat sich in Übereinstimmung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Auffassung in der wettbewerbsrechtlichen Literatur (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamburg WRP 1992, 191, 193; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 53; Baumbach-Hefermehl, a.a.O. mit weiteren Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.08.1991 - 6 U 234/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,24133
OLG Hamm, 05.08.1991 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1991,24133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.1991 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1991,24133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 1991 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1991,24133)
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.1992 - 6 U 234/90   

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https://dejure.org/1992,29116
OLG Hamm, 17.02.1992 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1992,29116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.1992 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1992,29116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - 6 U 234/90 (https://dejure.org/1992,29116)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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